Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18522
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AirHome Intensivpflege GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neustraße 8, 52249 Eschweiler
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 18522
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3101.HRB18522
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 125/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schmitz
Adresse
Krefelder Straße 153, 52070 Aachen
Telefon
0241 18296826
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 15:45 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.10.2026
Berichtstermin
03.11.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.11.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ambulante Intensivpflege, insbesondere: spezielle Krankenbeobachtungen bei Intensivpflegepatienten, Überwachung und Einstellung des Respirators/Beatmungsgerätes in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten, Notfallmaßnahmen und Einleitung von weiteren Maßnahmen, Inhalationen tracheotomierter und beatmeter Menschen, alle intensivpflegerischen Maßnahmen die Trachealkanüle betreffend (Auswahl, Wechsel, Pflege), Grundpflege, Infusionstherapie, Injektionen, Portversorgungen, Überwachung von Vitalzeichen, Medikamentenmanagement (Bestellen, Stellen, Verabreichen), Wundversorgung, Kompressionstherapie, enterale/parenterale Ernährung, Beratung und Schulung von Kunden und Angehörigen, Weaning, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen, sowie alle Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Ambulante Pflege
Geschäftstätigkeit
Ambulante Intensivpflege, Beatmung, Trachealkanülenversorgung, Grundpflege, Infusionstherapie und Beratung von Angehörigen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 09.06.2026 um 15:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AirHome Intensivpflege GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schmitz bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AirHome Intensivpflege GmbH ist am 01.09.2026 um 08:36 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 09.06.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor, am 09.06.2026, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AirHome Intensivpflege GmbH ist am 01.09.2026 um 08:36 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 09.06.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor, am 09.06.2026, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Schmitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 anzumelden. Die Unterlagen werden ab dem 12.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 03.11.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden, darunter der Verkauf des Firmenwerts für 417.660,00 € netto sowie den Verkauf von Anlagevermögen für 32.340,00 € netto, jeweils an die Firma VigeoCare Intensiv-Pflege-Dienste GmbH.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 125/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18522 eingetragenen AirHome Intensivpflege GmbH, Neustraße 8, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Laufs,
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 125/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18522 eingetragenen AirHome Intensivpflege GmbH, Neustraße 8, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Laufs,
Geschäftszweig: Ambulante Intensivpflege u.a.
ist am 09.06.2026, um 15:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 125/26
Amtsgericht Aachen, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 125/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18522 eingetragenen AirHome Intensivpflege GmbH, Neustraße 8, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Laufs,
Geschäftszweig: Ambulante Intensivpflege u.a.
wird …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 125/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18522 eingetragenen AirHome Intensivpflege GmbH, Neustraße 8, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Laufs,
Geschäftszweig: Ambulante Intensivpflege u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2026, um 08:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 0241 18296826, Fax: 024151564331.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 03.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Zustimmung zum Verkauf des Firmenwerts der Schuldnerin zum Kaufpreis in Höhe von 417.660,00 € netto an die Firma VigeoCare Intensiv-Pflege-Dienste GmbH, Poststraße 18, 52428 Jülich,
- Zustimmung zum Verkauf des in den Mieträumlichkeiten im Mauerfeldchen 27, 52146 Würselen, befindlichen Anlagevermögens der Schuldnerin (lfd. Nr. 48-92, 94-117 sowie 118-121 des Gutachtens der BVV RheinRuhr GmbH) zum Kaufpreis in Höhe von 32.340,00 € netto an die Firma VigeoCare Intensiv-Pflege-Dienste GmbH, Poststraße 18, 52428 Jülich.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 125/26
Amtsgericht Aachen, 01.09.2026
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