Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metedi UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Rathenaustraße 2, 35394 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 8801
EUID
DEM1406.HRB8801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 173/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Frank Mößle
Kanzlei
Pluta Insolvenzverwaltung
Adresse
Schöne Aussicht 10, 35396 Gießen
Telefon
0641/2010901-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.10.2024 , 12:39 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 08:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2025
Prüfungstermin
26.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Medizingeräten, Trockenbau und Entsorgungsfachbetrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metedi UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 6 IN 173/24 behandelt. Am 04.10.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl.-Kfm. Frank Mößle zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit Beschluss vom 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Herr Mößle bleibt als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 05.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 173/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Metedi UG (haftungsbeschränkt), Rathenaustraße 2, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 8801),
vertreten durch:
Marius Jacek Kaczmarek, Wilsonstraße 10, 35392 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 04.10.2024 um 12:39 Uhr die vorläu…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 173/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Metedi UG (haftungsbeschränkt), Rathenaustraße 2, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 8801),
vertreten durch:
Marius Jacek Kaczmarek, Wilsonstraße 10, 35392 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 04.10.2024 um 12:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle, c/o Pluta Insolvenzverwaltung, Schöne Aussicht 10, 35396 Gießen, Tel.: 0641/2010901-0, Fax: 0641/2010901-9, E-Mail: gießen@pluta.net bestellt worden.
Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsgegner wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsgegner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 04.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 173/24:
Über das Vermögen des
Metedi UG (haftungsbeschränkt), Rathenaustraße 2, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 8801), vertr. d.: Marius Jacek Kaczmarek, Wilsonstraße 10, 35392 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 01.12.2024 um 08:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenz…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 173/24:
Über das Vermögen des
Metedi UG (haftungsbeschränkt), Rathenaustraße 2, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 8801), vertr. d.: Marius Jacek Kaczmarek, Wilsonstraße 10, 35392 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 01.12.2024 um 08:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, c/o Pluta Insolvenzverwaltung, Schöne Aussicht 10, 35396 Gießen, Tel.: 0641/2010901-0, Fax: 0641/2010901-9, E-Mail: gießen@pluta.net .
Insolvenzforderungen sind bis zum 05.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.02.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 03.12.2024
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