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Insolvenzprofil
Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 1353
EUID
DEP2408.HRA1353
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 8/12 -132
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses, Dipl.Ing. Andreas Lux, Peter Winkelmann, Helmut Knust und Angela Harendt, durch das Amtsgericht Hildesheim festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin, den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen gegeben. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden (§ 196 InsO). Als Schlusstermin wurde der 05.08.2026 bestimmt, der der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlo…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der Mitglieder des Gläubigerausschusses Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), ist die Zusti…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:
05.08.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütun…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Dipl.Ing. Andreas Lux festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dipl.Ing. Andreas Lux die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütun…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Peter Winkelmann, Alfeld (Leine) festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Peter Winkelmann, Alfeld (Leine) die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Bei der Auszahlung ist der bereits beantragte und festgesetzte Vorschuss auf diese Vergütung zu berücksichtigen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütun…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Helmut Knust, Alfeld (Leine) festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Helmut Knust, Alfeld (Leine) die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütun…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Angela Harendt, Hamburg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Angela Harendt, Hamburg die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütun…
50 IN 8/12 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRA 1353), vertr. d.: K.H. Bädje Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ernst-Deger-Str. 9, 31167 Bockenem, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Rainer Buchmann als Vertreter des Pensions- Sicherungsvereins, Sicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Köln festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rainer Buchmann als Vertreter des Pensions- Sicherungsvereins, Sicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Köln die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Straße 9, 31167 Bockenem, ges. vertr. d.: K.H. Bädje GmbH, Ernst-Deger-Straße 9, 31167 Bockenem, (Gesellschafter), beläuft sich die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen auf € 84.901.768,05. Für die Verteilung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH & Co. KG, Ernst-Deger-Straße 9, 31167 Bockenem, ges. vertr. d.: K.H. Bädje GmbH, Ernst-Deger-Straße 9, 31167 Bockenem, (Gesellschafter), beläuft sich die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen auf € 84.901.768,05. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von € 8.985.331,56 zur Verfügung.
Hildesheim, den 13.05.2026
50 IN 8/12 - 132
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