Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine)
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206197
EUID
DEP2408.HRB206197
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Gehlen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.04.2026
Schlusstermin
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hildesheim anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Gehlen, hat die Schlussrechnung erstellt. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters sind festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss vom 13.04.2026 erteilt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.279,44 Euro abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 124.733,73 Euro sind zu berücksichtigen. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 06.04.2026 bestimmt worden. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 15.07.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird ert…
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
15.07.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 51 IN 19/23 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haf-
tungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld, soll mit gerichtlicher Genehmigung die
Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.279,44 € ab-
züglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Mas…
- 51 IN 19/23 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haf-
tungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld, soll mit gerichtlicher Genehmigung die
Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.279,44 € ab-
züglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann
sind Insolvenzforderungen in Höhe von 124.733,73 € zu berücksichtigen. Das Schluss-
verzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hildes-
heim, Az.: 51 IN 19/23.
Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsan…
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.696,26 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglic…
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
06.04.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.01.2026
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