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Insolvenzprofil
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Kinderbetreuung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metz-Kindernest-UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Metz Aleksandra vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vorgesehen. Diese soll über drei Punkte entscheiden: Erstens den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einer Auffanggesellschaft von Frau Metz für 5.000,00 €, zahlbar in fünf Raten. Zweitens die Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 35.000,00 € durch Frau Metz, die innerhalb von 16 Monaten zurückzuführen ist. Drittens die Überlassung der hinterlegten Kaution in Höhe von 15.835,12 € an die Auffanggesellschaft. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Ein Termin zur Beschlussfassung ist für den 16.09.2025 angesetzt.
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