Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79004
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB79004
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 101/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Sylvia Stracke
Rolle
Geschäftsführerin (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
17.12.2025
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Metzgerei mit angeschlossenem Bistro.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Lebensmittel & Getränke
Subbranche
Fleischverarbeitung
Nebenbranche
Gastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Metzgerei mit angeschlossenem Bistro
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 17.12.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 3erm 38 InsO belaufen sich auf 78.368,49 EUR, wobei für die Verteilung an die Gläubiger ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Für die Durchführung des Schlusstermins wurde das schriftliche Verfahren angeordnet; die Beteiligten können bis zum 17.04.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis nehmen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 101/23 geführt. Im November 2024 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im November 2025 wurde die Prüfung nachträglich angemel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 101/23 geführt. Im November 2024 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im November 2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 17.12.2025 festgelegt wurde. Im Juli 2026 erfolgte die Festsetzung der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 17.04.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag und dem Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Nach Angaben des Verwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 78.368,49 EUR. Für die Verteilung stand jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Das Verfahren ist somit mit einer Schlussverteilung ohne Auszahlung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia St…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Stracke,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 101/23
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia St…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Stracke,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 78.368,49 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 101/23
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia St…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Stracke,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 101/23
Amtsgericht Düsseldorf, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia St…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Stracke,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.10.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 101/23
Amtsgericht Düsseldorf, 11.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia St…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79004 eingetragenen Metzgerei Stracke UG (haftungsbeschränkt), Gerresheimer Landstr. 72, 40627 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Stracke,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.02.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 101/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.07.2026
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