Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 31198
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Insolvenzprofil
Meurer, Grete
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergische Landstraße 145, 51503 Rösrath
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 31198
EUID
DER3306.HRA31198
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 172/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Claudia Jaeger
Adresse
Nogenter Platz 4, 53721 Siegburg
Telefon
02241 93833-0
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
05.01.2024
Eröffnung
05.01.2024 , 13:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2024
Prüfungstermin
05.04.2024
Masseunzulänglichkeit
01.07.2024
Prüfungstermin
16.07.2025
Aufhebung
11.02.2026 , 08:07 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Grete Meurer ist am 05.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Claudia Jaeger ernannt. Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt, dessen Zulässigkeit mit Beschluss vom 05.01.2024 festgestellt wurde. Mit Wirkung zum 05.01.2024 ist die Insolvenzverwalterin zur Treuhänderin im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens bestellt worden. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Am 01.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Nachträgliche Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 16.07.2025 ist. Das Verfahren ist heute, am 11.02.2026, mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wird heute, am 11.0…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wird heute, am 11.02.2026, um 8:07 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 eingesehen werden.
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wurde mit Beschl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wurde mit Beschluss vom 05.01.2024 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Die gegenwärtige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Claudia Jaeger, Nogenter Platz 4, 53721 Siegburg, wird zur Treuhänderin bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.01.2024 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
werden sowohl de…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
werden sowohl der Prüfvermerk, als auch die Beschlüsse vom 05.12.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Herr Rechtsanwalt Heindl, Zöllnerstr. 51, 51491 Overath nicht der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin ist. Herr Heindl ist Gläubiger einer angemeldeten Forderung gegen die Schuldnerin. Die Erfassung als Verfahrensbevollmächtigter im System erfolgte irrig.
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schneider (Recht Steuer Beratung), André-Citroen-Straße 2, 51149 Köln
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
Über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
Über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.01.2024, um 13:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt
Rechtsanwältin Claudia Jaeger, Nogenter Platz 4, 53721 Siegburg, Telefon: 02241 93833-0, Fax: 022419383320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 15.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung. Insbesondere die Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Restschuldbefreiungsantrag d. Schuldn. nach Ablauf der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnenden dreijährigen Abtretungsfrist wird allein im Internet bekanntgemacht.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
Der Beschluss vo…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
Der Beschluss vom 05.01.2024 über die Stundung der Verfahrenskosten für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und das Hauptverfahren wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er lautet: "werden der Schuldnerin für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren die Verfahrenskosten gemäß § 4 a Abs. 1, 3 InsO gestundet. Im Übrigen wird der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen."
Gründe:
Der Beschluss vom 05.01.2024 ist zu berichtigen. Aus den Gründen des Beschlusses vom 05.01.2024 sowie der dazugehörigen Rechtsmittelbelehrung, welche jeweils die teilweise Zurückweisung des Stundungsantrags in Bezug auf die Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren - entsprechend der gefestigten Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln - als derzeit unzulässig zum
Gegenstand haben, ergibt sich, dass der im Widerspruch hierzu stehende Tenor unrichtig und zu berichtigen war.
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
ist am 01.07.202…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
ist am 01.07.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wird angeordnet:…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 16.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 16.04.2025
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