Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mex Trade UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 99997
EUID
DEM1103.HRB99997
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 522/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.07.2026 , 12:00 Uhr
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Großhandel und Onlinehandel jeglicher Ware, wie insbesondere Haushaltsartikel, Gartenartikel, Trendartikel, Heimwerkerartikel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 13.07.2026 ist gegen die Mex Trade UG (haftungsbeschränkt) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Darmstadt hat am selben Tag um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin bedürfen fortan der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr bestellt worden. Den Schuldndern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Am 13.07.2026 ist gegen die Mex Trade UG (haftungsbeschränkt) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr bestellt worden. Der Schuldnerin wurde verboten, Zahlungen an sie zu leisten, während der vorläufig…
Am 13.07.2026 ist gegen die Mex Trade UG (haftungsbeschränkt) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr bestellt worden. Der Schuldnerin wurde verboten, Zahlungen an sie zu leisten, während der vorläufige Verwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 07.09.2026 hat das Amtsgericht Darmstadt die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.915,90 EUR, wovon der Verwalter den Betrag der Insolvenzmasse entnehmen darf.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 522/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mex Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt (AG Darmstadt, HRB 99997), vertr. d.: Mustafa Coskun, Brunnenstraße 56, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 um 12.00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 522/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mex Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt (AG Darmstadt, HRB 99997), vertr. d.: Mustafa Coskun, Brunnenstraße 56, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 um 12.00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 522/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mex Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt (AG Darmstadt, HRB 99997), vertr. d.: Mustafa Coskun, Brunnenstraße 56, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss d…
9 IN 522/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mex Trade UG (haftungsbeschränkt), Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt (AG Darmstadt, HRB 99997), vertr. d.: Mustafa Coskun, Brunnenstraße 56, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
1.400,00
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
266,00
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
210,00
EUR Auslagen zuzüglich
39,90
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
1.915,90
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.07.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Wenn, wie vorliegend,keine ausreichende Masse zur Verfügung steht, wird die Mindestvergütung angesetzt. Diese beläuft sich vorliegend auf 1.400 Euro.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 07.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.