Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mey & Andres GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 121402
EUID
DEP2716.HRB121402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 1/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berend Böhme
Rolle
Sachwalter
Adresse
Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen
Telefon
0421/515756-0
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Gläubigerausschusskosten
08.02.2024
Eröffnung
01.04.2024 , 13:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2024
Berichtstermin
31.05.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
04.07.2025
Prüfungstermin
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die mechanische Lohnfertigung im Bereich der Metallbearbeitung mit allen vorkommenden Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH ist am 01.04.2024 um 13:55 Uhr durch das Amtsgericht Verden (Aller) eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung ist die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet worden, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters berechtigt ist, die Insolvenzmasse zu verwalten und zu verfügen. Rechtsanwalt Berend Böhme ist als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 13.05.2024 beim Sachwalter anzumelden. Für den 31.05.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin anberaumt, in der unter anderem über die Bestätigung des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden werden sollte. Im Vorfeld der Eröffnung, am 08.02.2024, wurden im Antragsverfahren die Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei Kosten für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Ergo Versicherung in Höhe von 912 € zzgl. 19 % Versicherungssteuer aus der Masse zu erstatten sind. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet. Der Stichtag für einen solchen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 04.07.2025 bestimmt. Ein weiterer Stichtag wurde auf den 09.04.2026 festgelegt, bis zu dem Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
11 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
11 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Gemäß §§ …
11 IN 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: 912 € zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 24.01.2024 und 25.01.2024 beantragten die Gläubigerausschussmitglieder Bundesagentur für Arbeit und Kreissparkasse Syke die Festsetzung der Auslagen für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung.
Beigefügt waren 2 Vergleichsangebote, der Ergo Versicherung (912 € zzgl. 19 % Versicherungssteuer bei einer Deckungssumme von 1,6 Millionen €) sowie der Allianz Versicherungs-AG (1250 € zzgl. 19 % Versicherungssteuer bei einer Deckungssumme von 2 Millionen €).
Der Gläubigerausschuss entschied sich für den Abschluss der Haftpflicht Versicherung bei dem günstigeren Anbieter, der Ergo- Versicherung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Analog § 9 InsVV hat der Gläubigerausschuss Anspruch auf Ersatz der für den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung entstehenden Kosten (Lorenz in FK-InsO, 10. A., § 18 InsVV, Rn. 7).
Der Gläubigerausschuss entschied sich für das günstigere Angebot bei der Ergo Versicherung, was nicht zu beanstanden ist.
Entsprechend sind 912 € zzgl. 19 % Versicherungssteuer aus der Masse zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/24: Über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 13:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, O…
11 IN 1/24: Über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 13:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, E-Mail: info@bo-oelb.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 31.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 04.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der b…
11 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mey & Andres GmbH, Lübkemannstraße 5, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121402), vertr. d.: Günter Bolten, Karl-Bunje-Str. 32, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, E-Mail: info@bo-oelb.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.10.2024
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