Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRA 120240
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saleh, Nizar Al-Haschme
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Meislahnstraße 2, 28832 Achim
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 120240
EUID
DEP2716.HRA120240
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Kanzlei
bo-oelb
Adresse
Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen
Telefon
0421/515756-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2025 , 12:11 Uhr
Prüfungstermin
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., ist am 18.09.2025 um 12:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde der Beschluss vom 01.112.2025 berichtigt, wobei der Ausspruch zur Restschuldbefreiung entfällt. Für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.06.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 128/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), ist der Beschluss vom 01.12.2025 berichtigt worden.
Der Ausspruch …
11 IN 128/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), ist der Beschluss vom 01.12.2025 berichtigt worden.
Der Ausspruch zur Restschuldbefreiung ("Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.") entfällt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 128/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist an…
11 IN 128/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 128/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), ist am 18.09.2025 um 12:11 Uhr die vorläufige Verwaltung de…
11 IN 128/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), ist am 18.09.2025 um 12:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, E-Mail: info@bo-oelb.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.09.2025
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