Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meyer Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 17853
EUID
DEV1109.HRB17853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
103 IN 29/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
16.01.2024 , 13:45 Uhr
Gläubigerversammlung
28.05.2024 , 13:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transporten aller Art, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meyer Transporte GmbH ist eröffnet und befindet sich im weiteren Verlauf. Im Januar 2024 wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Geschäftsführer gem. §§ 15a, 15b InsO anberaumt. Im Mai 2024 folgte ein weiterer Termin zur Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer Herrn Dietmar Meyer über 3.000,00 € zur Abgeltung aller Forderungen aufgrund der Geschäftsführerhaftung. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17853 eingetragenen Meyer Transporte GmbH, Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer He…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17853 eingetragenen Meyer Transporte GmbH, Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Meyer
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen werden.
103 IN 29/20
Amtsgericht Saarbrücken, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17853 eingetragenen Meyer Transporte GmbH, Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17853 eingetragenen Meyer Transporte GmbH, Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Meyer
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von der Verwalterin beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO) vorliegend:
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines ANspruches gegen den Geschäftsführer gem. §§ 15a und 15b InsO (alte Regelung gem §§ 63und 64 GmbHG),
Termin bestimmt auf
Dienstag, 16.01.2024, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 29/20
Amtsgericht Saarbrücken, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17853 eingetragenen Meyer Transporte GmbH, Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17853 eingetragenen Meyer Transporte GmbH, Gewerbegebiet auf der Heide 9, 66709 Weiskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Meyer
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von der Verwalterin beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO) vorliegend:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer Herrn Dietmar Meyer über 3.000,00 € zur Abgeltung aller Forderungen aufgrund der Geschäftsführerhaftung.,
Termin bestimmt auf
Dienstag, 28.05.2024, 13:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 29/20
Amtsgericht Saarbrücken, 10.05.2024
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