Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MFL Mischfutter und Landhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 13483
EUID
DEW1215.HRB13483
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 126/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Sponholzstraße 11, 12159 Berlin
Telefon
030/2639766-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2025
Eröffnung
01.09.2025 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2025
Berichtstermin
18.11.2025 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH ist am 01.09.2025 um 12:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 16.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Moritz Sponagel auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.10.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 18.11.2025 um 13:00 Uhr angesetzt. Später hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter unzulässig sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 126/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2025 gegen die Schuldnerin die vor…
Az.: 2 IN 126/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2025 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, M.B.A., Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Tel.: 030/2639766-0, Fax: 030/2639766-29, E-Mail: berlin@sponagel-recht.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 126/25 : Über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
2 IN 126/25 : Über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, M.B.A., Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Tel.: 030/2639766-0, Fax: 030/2639766-29, E-Mail: berlin@sponagel-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.10.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.11.2025, 13:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 126/25 In dem Insolvenzverfahren MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel,…
2 IN 126/25 In dem Insolvenzverfahren MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, M.B.A. gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.