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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bonn hat am 26.08.2026 um 11:42 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MFS Montage UG (haftungsbeschränkt) die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO getroffen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22324 eingetragen und führt Montagearbeiten im Baubereich durch. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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