Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MG Bauaufträge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nützenberger Straße 192, 42115 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 29767
EUID
DER1608.HRB29767
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 231/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Norbert Schrader
Adresse
Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal
Termine & Fristen
Eröffnung
02.05.2025 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.06.2025
Berichtstermin
11.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Stemmen und Schlitzen, Abbrucharbeiten, Akustik- und Trockenbau, Raumausstatterhandwerk, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Bodenleger, Estrichleger, Parkettleger, Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschutz, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice (unter Ausschluss erlaubnispflichtiger und zulassungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten), Gebäudereinigung, Bautentrocknungsgewerbe, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlüsse); Maler- und Lackiererhandwerk.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 02.05.2025 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Bauaufträge GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 27.09.2024. Zugleich werden die Verfahren 505 IN 231/24, 505 IN 237/24 und 505 IN 246/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Norbert Schrader ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.07.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Unterlagen liegen ab dem 23.06.2025 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Die Hinterlegungsstelle ist die Stadtsparkasse Wuppertal.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 231/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29767 eingetragenen MG Bauaufträge GmbH, Nützenberger Str. 192, 42115 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Devid Scifo, Nützenberger Str. 192, 42115 Wuppertal
wird …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 231/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29767 eingetragenen MG Bauaufträge GmbH, Nützenberger Str. 192, 42115 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Devid Scifo, Nützenberger Str. 192, 42115 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.05.2025, um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 231/24 und 505 IN 237/24 und 505 IN 246/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Stadtsparkasse Wuppertal, IBAN DE91 3305 0000 0000 2169 86.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 231/24
Wuppertal, 02.05.2025
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