Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 6807
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MG Medien Gruppe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Monforts Quartier 32, 41238 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 6807
EUID
DER1504.HRB6807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 29/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Torsten Glatz
Adresse
Heinz-Nixdorf-Str. 21, 41179 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Erzeugnissen der Druckindustrie sowie die Übernahme von Handelsvertretungen für Druckereien jeder Art sowohl im In- als auch im Ausland, einschließlich der Vornahme aller hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehender Rechts- und Handelsgeschäfte, die Herstellung, der Im- und Export und der Vertrieb von Werbemitteln, Promotionartikeln und Produkten für den Vertrieb an Retailer, außerdem der Betrieb eines Verlages.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Medien Gruppe GmbH (HRB 6807, Amtsgericht Mönchengladbach) findet die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren statt. Der Prüfungsstichtag ist der 03.11.2025. Ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen diese Forderungen muss spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die dazugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach (Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204) aus. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 28.04.2026 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6807 eingetragenen MG Medien Gruppe GmbH, Monforts Quartier 32, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Glatz, …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6807 eingetragenen MG Medien Gruppe GmbH, Monforts Quartier 32, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Glatz, Oppelner Str. 18, 41199 Mönchengladbach
ist am 28.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
20 IN 29/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6807 eingetragenen MG Medien Gruppe GmbH, Heinz-Nixdorf-Straße 9, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Glatz, Heinz…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6807 eingetragenen MG Medien Gruppe GmbH, Heinz-Nixdorf-Straße 9, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Glatz, Heinz-Nixdorf-Str. 21, 41179 Mönchengladbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 29/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 29.09.2025
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