Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 61110
EUID
DEF1103R.HRB61110
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36m IN 6303/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.08.2024
Widerspruchsfrist
04.09.2024
Forderungsanmeldefrist
14.05.2025
Widerspruchsfrist
28.05.2025
Schlusstermin
12.09.2025 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, ansässig in der Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, ist ein Verfahrensverlauf mit wesentlichen Terminen dokumentiert. Die Forderungsanmeldung für gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) war bis zum 14.05.2025 möglich. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff hat die Regelvergütung sowie Auslagen auf Basis eines insolvenzfähigen Vermögenswertes von 998.555,69 Euro beantragt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 543.494,16 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 719.329,85 € gegenübersteht. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist für den 12.09.2025 um 10:10 Uhr beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Masse. Der Insolvenzverwalter hat zudem die Durchführung der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO beantragt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg (HRB 61110). Der Geschäftsführer Yanming Wang vertritt die Schuldnerin. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 543.494,16 € angemeldet worden, denen ein M…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg (HRB 61110). Der Geschäftsführer Yanming Wang vertritt die Schuldnerin. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 543.494,16 € angemeldet worden, denen ein Massebestand von ca. 719.329,85 € gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, die vom Gericht festgesetzt wurden. Es wurden Zuschläge für eine übertragende Sanierung gewährt. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den 12.09.2025 anberaumt. Die Vergütung des Verwalters beträgt insgesamt 998.555,69 € zzgl. Umsatzsteuer, wobei ein Antrag auf Erhöhung des Regelsatzes um 25 % gestellt wurde. Einwendungen gegen die Forderungsanmeldungen konnten bis zu den jeweiligen Fristen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.05.2…
36m IN 6303/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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hat das Amts…
36m IN 6303/21
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.07.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
1. Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Freitag, 12.09.2025, 10:10 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
2.
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 543494,16 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 719329,85 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütungen und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters/Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin AG Charlottenburg, HRB 61110
vertreten durch den Geschäftsführer Wang Yanming
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 29.07.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen …
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin AG Charlottenburg, HRB 61110
vertreten durch den Geschäftsführer Wang Yanming
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 29.07.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 998.555,69 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 25 % für übertragende Sanierung beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
Verteilung nach § 188
Für die fest…
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
Verteilung nach § 188
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 543494,16 € steht ein Betrag von 719329,85 €, abzüglich der vorab zu begleichenden Massekosten zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstatten…
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.07.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.08.2…
36m IN 6303/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 01.02.…
36m IN 6303/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGB Endoskopische Geräte GmbH Berlin, Schwarzschildstraße 6, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yanming Wang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 61110
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 01.02.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 14.11.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 28.11.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.10.2024
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