Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 7420
EUID
DEM1405.HRB7420
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 135/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Schmitt
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069-509860
E-Mail
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
16.07.2025 , 09:45 Uhr
Schlusstermin
20.02.2026
Aufhebung
29.05.2026 , 15:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Transport von Containern sowie die dazugehörige Montage und Dienstleistung im Event- und Baustellenbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt beantragte die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, wobei die Berechnungsgrundlage 38.787,67 EUR betrug. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO) – insbesondere die Nichtverfolgung von Haftungsansprüende gegen die Geschäftsführung – wurde ein Termin auf den 16.07.2025 festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen auf den 20.02.2026 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 20.765,22 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 117.233,06 EUR. Das Verfahren ist am 29.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festges…
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
-
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
zu Unrecht der Masse entnommen
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 35.787,67 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 3.000,00 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 38.787,67 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 103,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 37 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale von 30 % der Regelvergütung ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ein Betrag von EUR war von der Vergütung als zu Unrecht der Masse entnommen abzusetzen. Die zugrundeliegende Rechnung der Rechtsanwälte xxx ist nicht prüfbar. Mangels Vorlage einer Aufstellung der erbrachten Einzeltätigkeiten und mangels Vorliegens einer schriftlichen Gebührenvereinbarung kann die Ortsüblichkeit und Marktangemessenheit dieser Kosten nicht überprüft werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.01.20256
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis…
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-509860, Fax: 069-50986110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 20.765,22 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 117.233,06 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird er…
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern …
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchfü…
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.07.2025, 09:45 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Nichtverfolgung von Haftungsansprüchen gegen den aktuellen und ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, insbesondere keine Insolvenzanträge über deren Vermögen zu stellen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) ist am 29.05.2026 um 15:00 Uhr gemäß § 200 InsO aufgehoben worden,…
60 IN 135/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Bernaer Chaussee 11, 61137 Schöneck (Geschäftsführer) ist am 29.05.2026 um 15:00 Uhr gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Langgasse 25, 63546 Hammersbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführun…
60 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MH Bau- und Veranstaltungsservice GmbH, An der stumpfen Kirche 2, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 7420), vertr. d.: Dieter Schwarz, Langgasse 25, 63546 Hammersbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.09.2024, 09:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 23.08.2024
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