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Insolvenzprofil
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12788
EUID
DEG1309.HRB12788
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 212/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.06.2025
Schriftsatzfrist
16.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHM Metallbautech UG (haftungsbeschl.), vertreten durch den Liquidator Herrn Kevin Hornig, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bert Buske bestellt. Das Verfahren hat bereits die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen durchlaufen, wobei der Widerspruchsfrist zum 23. Juni 2025 galt. Im Rahmen des Verfahrens wurde das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von 16.987,73 EUR zur Einsicht niedergelegt. Die abschließende Anhörung der Gläubiger ist für die Erörterung der Schlussrechnungslegung, der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie des Antrags auf Vergütung festgesetzt; hierfür ist die Einreichung von Schriftsätzen bis zum 16. März 2026 erforderlich. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde basierend auf einem Vermögenswert von 7.736,69 EUR und 9 angemeldeten Forderungen festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHM Metallbautech UG (haftungsbeschrend) ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Liquidator Herr Kevin Hornig vertritt die Schuldnerin. Rechtsanwalt Bert Buske ist als Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. April 2025 hat der Verwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHM Metallbautech UG (haftungsbeschrend) ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Liquidator Herr Kevin Hornig vertritt die Schuldnerin. Rechtsanwalt Bert Buske ist als Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. April 2025 hat der Verwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Bis zum 23. Juni 2025 konnten Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingelegt werden. Im Januar 2026 wurde die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt, welche die Schlussrechnungslegung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Festsetzung der Vergütung zum Gegenstand hatte. Der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 16.987,73 EUR. Der Massebestand belief sich auf 6.480,10 EUR, wovon Gerichtskosten und Verwaltervergütung abzuziehen sind. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde in Höhe von 7.736,69 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 1654…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidator Herrn Kevin Hornig, Grünauer Straße 93, 12557 Berlin
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 7.736,69 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 9 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 15 Gläubiger, mithin waren 5 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 08.02.2022 bis 16.03.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 26. März 2026
15 IN 212/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidat…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidator Herrn Kevin Hornig
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 212/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 16.987,73 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 6.480,10 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 16. Januar 2026
15 IN 212/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 1654…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidator Herrn Kevin Hornig
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 16. März 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 16. Januar 2026
15 IN 212/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidat…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidator Herrn Kevin Hornig
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 23. Juni 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 12. Mai 2025
15 IN 212/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidat…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MHM Metallbautech UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12788), Geschäftszweig: Gürtler- und Metalldrücktechnik, die Fahrzeugaufbereitung, der Messe- und Bühnenbau u.a., Wensickendorfer Weg 59, 16547 Birkenwerder, vertreten durch den Liquidator Herrn Kevin Hornig
ist am 24.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 25. April 2025
15 IN 212/21
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