Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MHT Nymphenburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ludwig-Ferdinand-Platz 11, 80638 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 93861
EUID
DED2601V.HRB93861
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 174/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Klöckner
Adresse
Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen
Telefon
+49(8171)38730100
Termine & Fristen
Eröffnung des Verfahrens und Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.08.2024
Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses
11.09.2024
Anzeige der voraussichtlichen Masseunzulänglichkeit
11.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel, Versand und Vertrieb von Möbeln, Heimtextilien, Teppichböden und sonstigem Einrichtungsbedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHT Nymphenburg GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriele Achtelik, ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 93861 anhängig. Die Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner in Wolfratshausen sind als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Am 11.06.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieses Status erfolgte durch das Amtsgericht Wolfratshausen am 16.06.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner wird vor dem Amtsgericht Wolfratshausen geführt. Am 29.08.2024 hat das Gericht auf den Antrag der Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und zugleich vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Vermögens w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner wird vor dem Amtsgericht Wolfratshausen geführt. Am 29.08.2024 hat das Gericht auf den Antrag der Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und zugleich vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Vermögens wurde vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Thomas Klöckner wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO erlassen, sodass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Am 11.09.2024 wurde ein früherer Beschluss des Gerichts berichtigt, um die genaue Bezeichnung der Schuldnerin zu klären. Später, am 11.06.2025, hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 174/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsa…
IN 174/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen
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hat der Insolvenzverwalter am 11.06.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 174/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. …
IN 174/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 29.08.2024 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
Schuldnerin ist die
MHT Nymphenburg GmbH Achtelik & Partner, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 11.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 174/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MHT Nymphenburg GmbH, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, …
IN 174/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MHT Nymphenburg GmbH, Lauterbachstr. 3a, 82538 Geretsried, vertreten durch die Geschäftsführerin Achtelik Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 93861
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.08.2024 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Klöckner, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, Telefon: +49(8171)38730100, Telefax: +49(8171)38730222.
7. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 29.08.2024
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