Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MI Medical Innovations GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Theaterplatz 28, 53177 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 18835
EUID
DER3201.HRB18835
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 237/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer
Adresse
Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
03.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die ambulante Behandlung und Therapie von Erkrankungen verschiedener Indikationen im Rahmen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie und der medizinischen Trainingstherapie. Die Gesellschaft darf auch Medizinprodukte und medizinische Geräte vertreiben oder solche Geräte und Einrichtungen vermieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MI Medical Innovations GmbH i.L. wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 237/15 geführt. Die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Dr. Jörg Dogruel und Dr. Marcus Ackermann vertreten die Schuldnerin. Im ersten Schritt wurde im schriftlichen Verfahren bis zum 03.08.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Verwalters sowie dem Schlussverzeichnis der Forderungen gegeben. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angelangt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 220.836,22 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 33.536,30 EUR zur Verfügung, wovon zunächst Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MI Medical Innovations GmbH i.L. wird vom Amtsgericht Bonn behandelt. Im ersten Schritt wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 03.08.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Vergütungs…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MI Medical Innovations GmbH i.L. wird vom Amtsgericht Bonn behandelt. Im ersten Schritt wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 03.08.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis der Forderungen gegeben wurde. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung lagen zur Einsicht aus. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 220.836,22 EUR. Für die Verteilung stand ein Betrag von 33.536,30 EUR zur Verfügung, wovon zunächst Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer festgesetzt. Der Regelsatz der Vergütung betrug 12.134,08 EUR, basierend auf einer Teilungsmasse von 33.536,30 EUR. Die Masse wurde vom Verwalter seit dem 07.03.2016 verwaltet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 237/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18835 eingetragenen MI Medical Innovations GmbH i.L., Theaterplatz 28, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Rotdornweg 13, 53343 Wachtberg, Dr…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 237/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18835 eingetragenen MI Medical Innovations GmbH i.L., Theaterplatz 28, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Rotdornweg 13, 53343 Wachtberg, Dr. Jörg Dogruel, Humboldtstr. 29 a, 56191 Weitersburg und Dr. Marcus Ackermann, Friedrich-Ebert-Str. 22, 56564 Neuwied
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 220.836,22 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 33.536,30 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 237/15
Amtsgericht Bonn, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 237/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18835 eingetragenen MI Medical Innovations GmbH, Theaterplatz 28, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Rotdornweg 13, 53343 Wachtberg, Dr. Jör…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 237/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18835 eingetragenen MI Medical Innovations GmbH, Theaterplatz 28, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Rotdornweg 13, 53343 Wachtberg, Dr. Jörg Dogruel, Humboldtstr. 29 a, 56191 Weitersburg und Dr. Marcus Ackermann, Friedrich-Ebert-Str. 22, 56564 Neuwied
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 237/15
Amtsgericht Bonn, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 237/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18835 eingetragenen MI Medical Innovations GmbH, Theaterplatz 28, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Rotdornweg 13, 53343 Wachtberg, Dr. Jör…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 237/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18835 eingetragenen MI Medical Innovations GmbH, Theaterplatz 28, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Dr. Soliman Al Bioke, Rotdornweg 13, 53343 Wachtberg, Dr. Jörg Dogruel, Humboldtstr. 29 a, 56191 Weitersburg und Dr. Marcus Ackermann, Friedrich-Ebert-Str. 22, 56564 Neuwied
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 07.03.2016 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 33.536,30 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 12.134,08 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 10 Gläubigern auf 1.000,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
98 IN 237/15
Amtsgericht Bonn, 19.08.2026
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