Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MIA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sindorfer Straße 7, 50171 Kerpen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 102627
EUID
DER3306.HRB102627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 123/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
06.06.2024
Antragseingang
26.06.2024
Eröffnung
25.09.2024 , 10:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.11.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
04.12.2024
Prüfungstermin Stichtag
23.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Aufstellung von Geldspielautomaten und das Führen von Spielhallen sowie der Autohandel alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 25.09.2024 um 10:32 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der MIA GmbH, Kerpen, eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag zweier Gläubiger aus Juni 2024 eingeleitet worden. Zugleich sind die Verfahren 70g IN 123/24 und 70g IN 142/24 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Kerpen, ernannt worden. Die Gläubiger haben Forderungen bis zum 25.11.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin findet nicht statt; der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.12.2024. Bis zu diesem Datum können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Forderungsliste und Unterlagen sind ab dem 04.12.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIA GmbH ist am 25.09.2024 um 10:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigern, die am 06.06.2024 bzw. 26.06.2024 bei G…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIA GmbH ist am 25.09.2024 um 10:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigern, die am 06.06.2024 bzw. 26.06.2024 bei Gericht eingegangen sind. Zugleich wurden die Verfahren 70g IN 123/24 und 70g IN 142/24 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.11.2024. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet; der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.12.2024. Spätestens ab dem 04.12.2024 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein späterer Textteil vom 25.08.2026 meldet den Eingang einer Anzeige über Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 123/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102627 eingetragenen MIA GmbH, Sindorfer Str. 7, 50171 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandr…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 123/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102627 eingetragenen MIA GmbH, Sindorfer Str. 7, 50171 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandru-Ionut But, Sindorfer Str. 7, 50171 Kerpen
Geschäftszweig: Aufstellung von Geldspielautomaten und das Führen von Spielhallen sowie der Autohandel alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.09.2024, um 10:32 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines weiteren am 26.06.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 70g IN 123/24 und 70g IN 142/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen, Telefon: 02273 60 147-66, Fax: 02273 60147-67.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 123/24
Amtsgericht Köln, 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 123/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102627 eingetragenen MIA GmbH, Sindorfer Str. 7, 50171 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandru-Ionut But
ist am 25.08.2026 bei Gericht…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 123/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102627 eingetragenen MIA GmbH, Sindorfer Str. 7, 50171 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandru-Ionut But
ist am 25.08.2026 bei Gericht die Anzeige d. vorl. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70g IN 123/24
Amtsgericht Köln, 25.08.2026
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