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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Micanto GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat am 06.08.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 14.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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