Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 786109
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Insolvenzprofil
Mietservice Warth GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Quellenstraße 7A, 70376 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 786109
EUID
DEB8534.HRB786109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 609/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellungstermin / Fristende
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung von Baumaschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietservice Warth GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Einstellungstermin nach § 207 InsO angesetzt, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Ziel ist die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie die Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse. Den Beteiligten steht die Gelegenheit offen, bis einschließlich 17.06.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser Betrag beträgt voraussichtlich 3.000,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb der genannten Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt die Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietservice Warth GmbH ist eingeleitet. Im ersten Schritt wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO für den 17. Juni 2026 angesetzt, um über die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mangels Masse zu entscheiden. Die Beteiligten hatten bis zu diesem …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietservice Warth GmbH ist eingeleitet. Im ersten Schritt wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO für den 17. Juni 2026 angesetzt, um über die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mangels Masse zu entscheiden. Die Beteiligten hatten bis zu diesem Datum Gelegenheit, Einwendungen vorzulegen. Da keine ausreichende Zahlung zur Deckung der Kosten (voraussichtlich 3.000,00 €) erfolgte, ist das Verfahren gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 609/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mietservice Warth GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Warth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Alexande…
5 IN 609/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mietservice Warth GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Warth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Knapp
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.06.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.000,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 609/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mietservice Warth GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Warth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Alexande…
5 IN 609/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mietservice Warth GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Warth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Knapp
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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