Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mikovic, Daniel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 13742
EUID
DER1608.HRA13742
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 2/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Antragseingang
10.01.2024
Eröffnung
25.01.2024 , 11:26 Uhr
Masseunzulänglichkeit
21.02.2024
Forderungsanmeldefrist
07.03.2024
Berichtstermin
04.04.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Daniel Mikovic ist am 25.01.2024 um 11:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners war am 10.01.2024 eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 07.03.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 04.04.2024 angesetzt. Am 21.02.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens ist der Antrag des Schuldners als zulässig eingestuft worden; die Restschuldbefreiung wird erlangt, wenn die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 2/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Daniel Mikovic, geboren am 15.01.1979, Am Dönberg 125, 42111 Wuppertal, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 14587 eingetragenen Firma Dahlhaus + Schwenteck e.K. Inh. Daniel M…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 2/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Daniel Mikovic, geboren am 15.01.1979, Am Dönberg 125, 42111 Wuppertal, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 14587 eingetragenen Firma Dahlhaus + Schwenteck e.K. Inh. Daniel Mikovic
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.01.2024, um 11:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
506 IN 2/24
Amtsgericht Wuppertal, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Daniel Mikovic, Am Dönberg 125, 42111 Wuppertal, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 14587 eingetragenen Firma Dahlhaus + Schwenteck e.K. Inh. Daniel Mikovic
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiu…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Daniel Mikovic, Am Dönberg 125, 42111 Wuppertal, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 14587 eingetragenen Firma Dahlhaus + Schwenteck e.K. Inh. Daniel Mikovic
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 2/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Daniel Mikovic, geboren am 15.01.1979, Am Dönberg 125, 42111 Wuppertal, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA13742 eingetragenen Firma Dahlhaus + Schwenteck e.K. Inh. Daniel Mikovic
ist …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 2/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Daniel Mikovic, geboren am 15.01.1979, Am Dönberg 125, 42111 Wuppertal, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA13742 eingetragenen Firma Dahlhaus + Schwenteck e.K. Inh. Daniel Mikovic
ist am 21.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
506 IN 2/24
Amtsgericht Wuppertal, 07.03.2024
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