Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Millennium 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schulstraße 1, 30922 Ronnenberg
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 225492
EUID
DEP2305.HRB225492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 42/23 -1-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer
Kanzlei
Valtier
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.04.2024
Schlusstermin
03.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt. Die Schlussverteilung ist beschlossen worden, wobei ein verfügbarer Massebestand von 10,59 € feststeht. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 379.229,64 € sowie Gerichts- und Verwalterkosten. Ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist auf den 03.06.2024 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen entsprechende Widersprüche und Einwendungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 225492), vertr. d.: Sebastian Müss, Thielenstraße 25, 50825 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sch…
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 225492), vertr. d.: Sebastian Müss, Thielenstraße 25, 50825 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 08.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg,
soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare
Massebestand beträgt 10,59 €. Zu berücksichtigen sind
Forderungen in Höhe von 379.229,64 € sowie die
Gerichts- und Verwalterkosten. Das Schlussverzeichnis…
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg,
soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare
Massebestand beträgt 10,59 €. Zu berücksichtigen sind
Forderungen in Höhe von 379.229,64 € sowie die
Gerichts- und Verwalterkosten. Das Schlussverzeichnis
liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen:
37 IN 42/23 - 1 - aus.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 225492), vertr. d.: Sebastian Müss, Thielenstraße 25, 50825 Köln, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier fest…
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 225492), vertr. d.: Sebastian Müss, Thielenstraße 25, 50825 Köln, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aufgrund des geleisteten Vorschusses aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.02.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10,59 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 225492), vertr. d.: Sebastian Müss, Thielenstraße 25, 50825 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem…
37 IN 42/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Millennium 24 GmbH, Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 225492), vertr. d.: Sebastian Müss, Thielenstraße 25, 50825 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 03.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 17.04.2024
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