Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 154075
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB154075
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3615 IN 6247/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Rolle
Sachwalter
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.06.2026 , 11:30 Uhr
Insolvenzplanverfahren
04.06.2026 , 11:35 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien vertreten. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10.07.2024 einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.06.2026 bestimmt. Später, am 19.05.2026, hat das Gericht einen weiteren Termin für denselben Tag festgesetzt, der der Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte der Gläubiger sowie der Abstimmung über den Insolvenzplan dient. Dieser Termin beginnt um 11:35 Uhr. Der Insolvenzplan sowie Stellungnahmen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht ausgelegt. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen geänderten Insolvenzplan, falls dieser gemäß § 240 InsO vorgelegt wird. Gegen die Bestätigung des Plans ist unter bestimmten Voraussetzungen die sofortige Beschwerde zulässig. Geladen sind angemeldete Insolvenzgläubiger, absonderungsberechtigte Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Richter Siebrecht hat am 10.07.2024 einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.06.2026 bestimmt. Später, am 19.05.2026, wurde ein weiterer Termin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Richter Siebrecht hat am 10.07.2024 einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.06.2026 bestimmt. Später, am 19.05.2026, wurde ein weiterer Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan auf denselben Tag, den 04.06.2026, festgesetzt, jedoch mit einer anderen Uhrzeit (11:35 Uhr). Dieser Termin dient auch der Abstimmung über einen eventuell geänderten Insolvenzplan. Am 30.06.2026 wurde bekanntgegeben, dass der Sachwalter sowie der vorläufige Sachwalter ihre Vergütungen und Auslagen beantragt haben. Gläubigern wurde eine Frist von zwei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt, Einwendungen einzureichen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Der Richter Siebrecht hat am 10.07.2024 einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.06.2026 bestimmt. Am 19.05.2026 wurde ein weiterer Termin zur Erö…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Der Richter Siebrecht hat am 10.07.2024 einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.06.2026 bestimmt. Am 19.05.2026 wurde ein weiterer Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan auf denselben Tag, jedoch um 11:35 Uhr, angesetzt. In diesem Zusammenhang wurden Sachwaltervergütungen beantragt. Das Verfahren ist mit Ablauf des 31.07.2026 gemäß § 258 InsO nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat verschiedene Termine bestimmt, darunter einen Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sowie einen Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat verschiedene Termine bestimmt, darunter einen Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sowie einen Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger. Beide Termine sind für den 04.06.2026 angesetzt. Der Sachwalter Dr. Florian Linkert hat Vergütungsanträge gestellt, die festgesetzt wurden. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 31.07.2026 gemäß § 258 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 6247/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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…
3615 IN 6247/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Siebrecht am 10.07.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.06.2026, 11.30 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 6247/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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…
3615 IN 6247/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Siebrecht am 19.05.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.06.2026, 11:35 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Der Insolvenzplan nebst Anlagen und Stellungnahmen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern weitere Stellungnahmen eingehen, können diese ebenfalls auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens des Insolvenzverwalters eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die - auch nachrangigen - Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 6247/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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Der Sachwalter hat…
3615 IN 6247/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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Der Sachwalter hat mit Antrag vom 20.05.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 12, 10 InsVV nebst Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vorläufige Sachwalter hat mit Antrag vom 20.05.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 12a, 10 InsVV nebst Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 6247/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
Das Verfahren wird n…
3615 IN 6247/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 31.07.2026 gemäß § 258 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3615 IN 6247/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt),
Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und …
3615 IN 6247/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt),
Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Sachwalters vom 20.05.2026. Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 60 %.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Für die Befassung und Prüfung eines Insolvenzplans sowie die Überwachung der Betriebsfortführung war in der Gesamtschau ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026
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