Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9275
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MIMO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9275
EUID
DER2404.HRB9275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 4/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Marwan Moussa
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.04.2024
Beschlussdatierung
02.07.2024
Prüfungstermin
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIMO GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275, wird vom Amtsgericht Dortmund behandelt. Am 09.04.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntgabe dieses Sachverhalts erfolgte am 12.04.2024 durch das Amtsgericht Dortmund.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIMO GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 4/23 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Marwan Moussa vertreten. Am 09.04.2024 hat der Insolvenzverwalter ange…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIMO GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 4/23 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Marwan Moussa vertreten. Am 09.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 0/7 bis 0/10) sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.08.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund niedergelegt. Gegen den Beschluss steht dem Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 4/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275 eingetragenen MIMO GmbH, Lange Straße 285, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marwan Moussa,
ist am 09.04.2024 bei Gericht die Anzeige des…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 4/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275 eingetragenen MIMO GmbH, Lange Straße 285, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marwan Moussa,
ist am 09.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
251 IN 4/23
Amtsgericht Dortmund, 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 4/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275 eingetragenen MIMO GmbH, Lange Straße 285, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marwan Moussa,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 4/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9275 eingetragenen MIMO GmbH, Lange Straße 285, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marwan Moussa,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/7 bis 0/10 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
251 IN 4/23
Amtsgericht Dortmund, 02.07.2026
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