Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MIP GmbH Möbelmontage und IT-Service
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Nordendstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 92865
EUID
DEM1103.HRB92865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 409/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
17.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Möbelmontage und IT-Service.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIP GmbH Möbelmontage und IT-Service ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht Darmstadt am 17.07.2026 verkündet bzw. zugestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 409/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIP GmbH Möbelmontage und IT-Service, Nordendstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 92865), vertr. d.: 1. Stephan Einhenkel, Vinsonstraße 73, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Mathias Braun, Alzbachstraße 21, 35789 Weil…
9 IN 409/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIP GmbH Möbelmontage und IT-Service, Nordendstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 92865), vertr. d.: 1. Stephan Einhenkel, Vinsonstraße 73, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Mathias Braun, Alzbachstraße 21, 35789 Weilmünster, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.07.2026
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