Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 80954
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Insolvenzprofil
Miros GmbH - Miet a Room Service
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hardt 139, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 80954
EUID
DER1101.HRB80954
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 121/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Frau Frauke Erbe
Rolle
Geschäftsführerin (gesetzlich vertreten)
Adresse
Elsass Straße 28, 50677 Köln
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.01.2026
Frist zur Stellungnahme
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Bordellbetrieb und kurzfristige Zimmervermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miros GmbH - Miet a Room Service ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 121/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 21. Januar 2026 festgelegt wurde. Das Gericht hat zudem die Durchführung der abschließenden Gläubigerversammlung und Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 24. Juli 2026 Stellung zu nehmen zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters, zur Anhörung zum Vergütungsantrag sowie zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit in Gestalt der Massearmut gemäß § 207 InsO. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miros GmbH - Miet a Room Service ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 21. Januar 2026 festgelegt wurde. Das Verfahren befindet sich in der Endphase: Die ab…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miros GmbH - Miet a Room Service ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 21. Januar 2026 festgelegt wurde. Das Verfahren befindet sich in der Endphase: Die abschließende Gläubigerversammlung und Anhörung im schriftlichen Verfahren sind angeordnet worden. Beteiligte konnten bis zum 24. Juli 2026 Stellung zur Schlussrechnungslegung, dem Vergütungsantrag des Verwalters sowie zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit (Massearmut) nehmen. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Gegen diese Festsetzung steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 121/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragenen Miros GmbH - Miet a Room Service, Elsaßstraße 28, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe, Elsass Straße …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 121/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragenen Miros GmbH - Miet a Room Service, Elsaßstraße 28, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe, Elsass Straße 28, 50677 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21. Januar 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 121/22
Amtsgericht Düsseldorf, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 121/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragenen Miros GmbH - Miet a Room Service, Elsaßstraße 28, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe, Elsass Straße …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 121/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragenen Miros GmbH - Miet a Room Service, Elsaßstraße 28, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe, Elsass Straße 28, 50677 Köln
wird die Durchführung der abschließenden Gläubigerversammlung und Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.07.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
-Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit in Gestalt der Massearmut (§ 207 InsO)
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 121/22
Amtsgericht Düsseldorf, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 121/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragenen Miros GmbH - Miet a Room Service, Elsaßstraße 28, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe, Elsass Straße …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 121/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80954 eingetragenen Miros GmbH - Miet a Room Service, Elsaßstraße 28, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Frauke Erbe, Elsass Straße 28, 50677 Köln
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 121/22
Amtsgericht Düsseldorf, 14.08.2026
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