Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mittendrin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
August-Bebel-Straße 15, 33602 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 45057
EUID
DER2101.HRB45057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 734/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch
Adresse
Am Bach 18, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antrag
31.10.2023
Eröffnung
28.03.2024 , 12:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2024
Einsichtnahme
04.06.2024
Prüfungstermin
18.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf, wie auch die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht), gewerbliche Räume, Wohnräume. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten (Bauträgern) sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.Ferner der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, Betreiben von ambulanten Wohngruppen, Wohnformen und alles was damit im Zusammenhang steht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 28.03.2024 um 12:24 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mittendrin GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 31.10.2023 bei Gericht eingegangen ist, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 04.06.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 734/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45057 eingetragenen Mittendrin GmbH, August-Bebel-Straße 15, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ortmanns
Geschäftszweig: An- und Verkauf, wie auch Ve…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 734/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45057 eingetragenen Mittendrin GmbH, August-Bebel-Straße 15, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ortmanns
Geschäftszweig: An- und Verkauf, wie auch Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.03.2024, um 12:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Am Bach 18, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 734/23
Bielefeld, 28.03.2024
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