Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MJ Immo Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 190266
EUID
DEF1103R.HRB190266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 63/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Hanns-Georg Mollath
Adresse
Peterskamp 65, 38108 Braunschweig
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.04.2026
Abweisung mangels Masse
10.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MJ Immo Bau GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen sind am 10.08.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin MJ Immo Bau GmbH, Seestraße 44, 13353 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 190266 B), vertr. d.: Hanns-Georg Mollath, Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen vom 10.04.2026 am 10.08.202…
275 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin MJ Immo Bau GmbH, Seestraße 44, 13353 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 190266 B), vertr. d.: Hanns-Georg Mollath, Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen vom 10.04.2026 am 10.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.08.2026
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http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MJ Immo Bau GmbH, Seestraße 44, 13353 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 190266 B), vertr. d.: Hanns-Georg Mollath, Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Ma…
275 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MJ Immo Bau GmbH, Seestraße 44, 13353 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 190266 B), vertr. d.: Hanns-Georg Mollath, Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen vom 20.04.2026 sind am 10.08.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.08.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 224/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MJ Immo Bau GmbH, Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, vertr. d.: Hanns-Georg Mollath, Peterskamp 65A, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs.…
275 IN 224/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MJ Immo Bau GmbH, Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, vertr. d.: Hanns-Georg Mollath, Peterskamp 65A, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.08.2026
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