Baudekorationsarbeiten sowie die Vermittlung und Vergabe von Aufträgen im Baugewerbe. soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist, ferner Gerüstbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kani Memisi, sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Nach der Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag am 07.04.2025 und der Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Holger Lessing im November 2025, ist das Verfahren fortgeschritten. Der Insolvenzverwalter hat den verfügbaren Massebestand mit 27.261,97 EUR (abzüglich noch zu berücksende Kosten und Verbindlichkeiten) sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 190.972,53 EUR angezeigt. Im Dezember 2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen. Der Schlusstermin ist für den 10.03.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Eschersheimer Landstraße 603, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),…
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Eschersheimer Landstraße 603, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Am Buchrain 11, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), sind die Ver…
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Am Buchrain 11, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 35.600,31 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 58,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Am Buchrain 11, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), soll die Sch…
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Am Buchrain 11, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88696-10, Fax: 06172/88696-50, E-Mail: office@ra-lessing.de, Internet: office@ra-lessing.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 27.261,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 190.972,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Am Buchrain 11, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), sind Vergütu…
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Am Buchrain 11, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F.
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 19.435,96 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a.F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wurden 50% Zuschlag bewilligt, da der vorläufige Insolvenzverwalter einen erheblichen Mehraufwand aufgrund der unvollständigen und fehlerhaften Buchhaltung hatte.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen…
61 IN 135/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Baudekoration GmbH, vertr.d.d.GF Kani Memisi, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12077), vertr. d.: Kani Memisi, als GF der MK Baudekoration GmbH, Eppsteiner Str. 1c, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.03.2025
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