Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gewerbestraße 5, 21781 Cadenberge
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 209427
Stammkapital
5.000,00 EUR
EUID
DEP2613.HRB209427
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 47/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn Bättjer
Kanzlei
Kanzlei Bättjer
Adresse
Kontor 4/ Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg
Telefon
040/27148116
E-Mail
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.05.2025 , 10:45 Uhr
Stichtag Schlussverteilung
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel von Stahlbau-Erzeugnissen und die damit zusammenhängende Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Handel von Stahlbau-Erzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MKon UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Cuxhaven hat am 23.04.2025 die Anordnung eines mündlichen Verfahrens zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung beschlossen. Diese Versammlung findet am 15.05.2025 statt und dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Kim Hönicke zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen wegen Insolvenzverursachungshaftung nach § 15a InsO. Eine weitere Bekanntmachung vom 06.07.2026 ordnet an, dass dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben wird.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MKon UG (haftungsbeschänkt) wird vom Amtsgericht Cuxhaven geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein mündliches Verfahren zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, die für den 15.05.2025 terminiert war. In dieser Versammlung sollte über besonders b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MKon UG (haftungsbeschänkt) wird vom Amtsgericht Cuxhaven geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein mündliches Verfahren zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, die für den 15.05.2025 terminiert war. In dieser Versammlung sollte über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere einen Vergleich mit der Geschäftsführerin Kim Hönicke wegen Insolvenzverursachungshaftung, beschlossen werden. Später wurde dem Schuldner und den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn Bättjer erfolgte auf Basis einer Berechnungsmasse von 24.227,31 EUR. Der Stichtag für die Schlussverteilung wurde auf den 05.10.2026 festgelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 24.227,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 73.721,14 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Gewerbestr. 5, 21781 Cadenberge (AG Tostedt, HRB 209427), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin z…
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Gewerbestr. 5, 21781 Cadenberge (AG Tostedt, HRB 209427), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.05.2025, 10:45 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Insolvenzschulderin, Herrn Kim Hönicke, über eine Zahlung zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche wegen einer Insolvenzverursachungshaftung nach § 15a InsO.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolve…
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), vertr. d.: Kim Hönicke, Am Moor 8, 21710 Engelschoff, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 1…
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), vertr. d.: Kim Hönicke, Am Moor 8, 21710 Engelschoff, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 05.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), vertr. d.: Kim Hönicke, Am Moor 8, 21710 Engelschoff, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björ…
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), vertr. d.: Kim Hönicke, Am Moor 8, 21710 Engelschoff, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn Bättjer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 24.227,31 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), vertr. d.: Kim Hönicke, Am Moor 8, 21710 Engelschoff, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf d…
12 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des MKon UG (haftungsbeschänkt) vertr. d. d. GF. Kim Hönicke, Altkehdingen 3, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 209427), vertr. d.: Kim Hönicke, Am Moor 8, 21710 Engelschoff, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn Bättjer, Kontor 4/ Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, Tel.: 040/27148116, Fax: 040/27148136, E-Mail: kontakt@kanzlei-baettjer.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 24.227,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 73.721,14 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 05.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.