Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MKS Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Etelser Straße 43a, 27299 Langwedel
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 204167
EUID
DEP2716.HRB204167
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 121/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
18.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Rekrutierung und Beratung von Führungskräften in der Informationstechnologie.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MKS Consulting GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Rechtsmittel können von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 121/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MKS Consulting GmbH, Etelser Straße 43a, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 204167), vertr. d.: Hartmut Poolke, Etelser Straße 43a, 27299 Langwedel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abg…
11 IN 121/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MKS Consulting GmbH, Etelser Straße 43a, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 204167), vertr. d.: Hartmut Poolke, Etelser Straße 43a, 27299 Langwedel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Verden (Aller) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.12.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.