Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MKS Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 43669
EUID
DEV1109.HRB43669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
60 IN 35/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Christian Schmidt
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Bekanntmachung Vergütungsantrag
17.03.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Stahl- und Leichtmetallbau, die Planung, Herstellung, Vertrieb und Montage von Fenstern, Türen und Bauelementen, Schmiede- und Schlosserarbeiten sowie die Bearbeitung von Metallteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MKS Metallbau GmbH ist im vorläufigen Stadium. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag vorgelegt, woraufhin die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Später wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen diese Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung offen, sofern der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt bzw. das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,
hat der vorläufige Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag vorgelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 5, eingesehen werden.
60 IN 35/25
Amtsgericht Saarbrücken, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
60 IN 35/25
Amtsgericht Saarbrücken, 22.04.2026
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