Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MM Viktoria GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Adolf-Menzel-Str. 4, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 36759
EUID
DED3310V.HRB36759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 237/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rene Rechenberger
Adresse
Raudtener Straße 11, 90475 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.06.2024
Widerspruchsfrist
18.07.2024
Schlusstermin
27.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MM Viktoria GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Pavic Milos vertreten. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 27.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Beteiligte erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 18.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag sieht einen Zuschlag von insgesamt 50 % für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, unvollständiger Buchhaltung, Baurecht, Werklohnforderungen sowie komplexe Anfechtungsansprüche vor. Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MM Viktoria GmbH ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Der Geschäftsführer Pavic Milos vertritt die Schuldnerin. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Bis zum 18.07.2024 bestand eine Frist zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MM Viktoria GmbH ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Der Geschäftsführer Pavic Milos vertritt die Schuldnerin. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Bis zum 18.07.2024 bestand eine Frist zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rene Rechenberger hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche festgesetzt wurden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 586.987,85 EUR steht ein Massebestand von ca. 102.917,58 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligtene konnten bis einschließlich 27.09.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderu…
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der V…
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 50 % für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, unvollständige/ unzureichende Buchhaltung, Baurecht/ zeit- und arbeitsintensive Aufarbeitung etwaiger Werklohnforderungen, komplexe bzw. rechtlich schwierige Anfechtungsansprüche.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 586.987,85 EUR steht ein Betrag von 102.91…
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 586.987,85 EUR steht ein Betrag von 102.917,58 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rene …
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rene Rechenberger, Raudtener Straße 11, 90475 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.03.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 881,60 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 % für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, unvollständige/ unzureichende Buchhaltung, Baurecht/ zeit- und arbeitsintensive Aufarbeitung etwaiger Werklohnforderungen, komplexe bzw. rechtlich schwierige Anfechtungsansprüche.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.03.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO - 87 Stück (Sach- und Personalkosten a´ 2,80 €) in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich ang…
IN 237/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Viktoria GmbH,
Wildmeisterweg 7, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Pavic Milos
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36759
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.09.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 586.987,85 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 102.917,58 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung (Zustimmung zur Schlussverteilung § 196 Abs. 2 InsO) kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.08.2024
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