Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 732843
EUID
DEB8535.HRB732843
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1859/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Josip Cabraja
Rolle
geschäftsführender Gesellschafter
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.07.2024
Widerspruchsfrist Ende
18.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Mannheim ist anhängig. Der geschäftsführende Gesellschafter Josip Cabraja vertritt die Schuldnerin. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Mannheim angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist in der Phase der Masseunzulänglichkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Mannheim behandelt. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Mannheim behandelt. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 20 und 21) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 18.10.2024 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1859/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Scheidhorststr. 9, 68169 Mannheim,
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Josip Cabraja
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732843
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwal…
4 IN 1859/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Scheidhorststr. 9, 68169 Mannheim,
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Josip Cabraja
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732843
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 15.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1859/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Scheidhorststr. 9, 68169 Mannheim, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Josip Cabraja
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732843
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nach…
4 IN 1859/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MMI Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Scheidhorststr. 9, 68169 Mannheim, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Josip Cabraja
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 732843
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 und 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.09.2024
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