Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Modellbahnshop Sebnitz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 7693
EUID
DEU1104.HRA7693
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
541 IN 958/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
28.12.2020
Festsetzung Vergütung
22.09.2026
Widerspruchsfrist Ende
02.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig ist am 28.12.2020 eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dresden. Der Schuldner betreibt die Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., eingetragen im Handelsregister unter HRA 7693. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht am 22.09.2026 eine Entscheidung erlassen, mit der für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet wurde. Den Beteiligten steht bis zum 02.11.2026 die Möglichkeit offen, gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen. Zudem ist am 22.09.2026 die Vergütung des Insolvenzverwalters antragsgemäß festgesetzt worden, wobei sich die Berechnung auf eine Teilungsmasse von 36.254,87 EUR stützt. Gegen die Entscheidung steht bei einem Wert über 300 EUR die sofortige Beschwerde oder andernfalls die Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 958/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig, geb. 29.08.1984, Martin-May-Straße 21, 01855 Sebnitz
Inhaber der Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., Lange Straße 62, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 7693
er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 958/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig, geb. 29.08.1984, Martin-May-Straße 21, 01855 Sebnitz
Inhaber der Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., Lange Straße 62, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 7693
ergeht am 22.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 958/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig, geb. 29.08.1984, Martin-May-Straße 21, 01855 Sebnitz
Inhaber der Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., Lange Straße 62, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 7693
er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 958/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig, geb. 29.08.1984, Martin-May-Straße 21, 01855 Sebnitz
Inhaber der Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., Lange Straße 62, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 7693
ergeht am 22.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1.) Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung + Auslagen zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
2.) Der Vorschussbetrag ist auf die Vergütung anzurechnen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 28.12.2020 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 22.05.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 36.254,87 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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