Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 29546
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Insolvenzprofil
Möbel Leuer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Laach 9, 56253 Treis-Karden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 29546
EUID
DET2210V.HRB29546
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cochem
Aktenzeichen
1 IN 83/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Verena Kürsten
Adresse
Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.03.2025
Gläubigerversammlung / Stichtag
02.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Möbelhauses in Treis-Karden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH ist anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Verena Kürsten hat ihre Vergütung und Auslagen für die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung festsetzen lassen, welche am 08.05.2024 bekannt gegeben wurden. Nach der Eröffnung des Verfahrens beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Schlussvergütung. Das Amtsgericht Cochem hat diese Vergütung sowie Auslagen und Zustellungskosten festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Parallel dazu wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 02.03.2026 bestimmt, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin erhoben werden können. Das Verfahren soll eingestellt werden, sofern kein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 20.500,00 EUR geleistet wird. Zudem wurde ein Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 31.03.2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rech…
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Verena Kürsten festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, sofern diese nach Entnahme der Gerichtskosten ausreicht.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.11.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Dieser Wert beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zuschläge:
1. 40 % Abwicklungsarbeiten
2. 10 % Opponierender Schuldner
Es wurden durch die Insolvenrverwalterin lediglich 45 % hiervon veranschlagt.
Für die Begründung der Zuschläge wird vollumfänglich auf den Vergütungsantrag Bezug genommen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erstattungsfähigen Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich pauschal aus § 8 Abs. 3 InsVV (15 % der Regelvergütung im ersten, 10 % im zweiten Jahr).
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wi…
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 20.500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Am Laach 9, 56253 Treis-Karden (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird auf…
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Am Laach 9, 56253 Treis-Karden (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Am Laach 9, 56253 Treis-Karden (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Re…
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Am Laach 9, 56253 Treis-Karden (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Verena Kürsten festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.03.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es sind Zuschläge zu erheben aus Gründen, welche im Verhältnis zu einem durchschnittlichen Verfahren einen nicht unerheblichen Mehraufwand für die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet haben:
Abverkauf: 25 % Zuschlag
Zur Begründung wird auf den Festsetzungsantrag der Insolvenzverwalterin Bezug genommen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich pauschal aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubiger…
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Am Laach 9, 56253 Treis-Karden (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ang…
1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Am Laach 9, 56253 Treis-Karden (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: Timo Rausch, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, Pfarrer-Scheidt-Straße 31, 52156 Monschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 19.02.2025
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