Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9666
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Insolvenzprofil
Möbelkids UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergstraße 36, 59069 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9666
EUID
DER2404.HRB9666
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 41/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Rolle
Sonderinsolvenzverwalterin
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
09.07.2025 , 12:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2025
Prüfungstermin
30.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Kinder- und Jugendmöbeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbelkids UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamm ist am 09.07.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 04.04.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. David Bunzel bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.0_9.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.09.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 19.09.2025 Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt, deren Aufgabenbereich die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 1 umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9666 eingetragenen Möbelkids UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 36, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kim Martin Staubus, Ginsterweg 9 , 59069 Hamm
Geschäftszweig: Vertrieb …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9666 eingetragenen Möbelkids UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 36, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kim Martin Staubus, Ginsterweg 9 , 59069 Hamm
Geschäftszweig: Vertrieb von Kinder- und Jugendmöbeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 09.07.2025, um 12:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
257 IN 41/25
Amtsgericht Dortmund, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 41/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9666 eingetragenen Möbelkids UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 36, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kim Martin Staubus, Ginsterweg 9 , 59069 Hamm…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 41/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9666 eingetragenen Möbelkids UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 36, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kim Martin Staubus, Ginsterweg 9 , 59069 Hamm
wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 1. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
257 IN 41/25
Amtsgericht Dortmund, 19.09.2025
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