Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 10067
EUID
DEP2408.HRB10067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 180/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 09:40 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
17.07.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
28.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH ist am 10.07.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH ist am 10.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Die Antragstellerin hat das Recht, gegen die Entscheidu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH ist am 10.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Die Antragstellerin hat das Recht, gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn einzulegen. Am 17.07.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH ist am 10.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Am 17.07.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusät…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH ist am 10.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Am 17.07.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Mit Beschluss vom 28.09.2026 sind die vorherigen Beschlüsse aufgehoben worden, wobei das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 25 Abs. 2 InsO analog zur Abwicklung der nachstehenden Geschäfte fortbesteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 180/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle, Malerstraße 10, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRB 10067), vertr. d.: Michael Möhle, Königsberger Straße 15, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 09:40 Uhr die …
35 IN 180/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle, Malerstraße 10, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRB 10067), vertr. d.: Michael Möhle, Königsberger Straße 15, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestr. 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, Fax: 05341/86416-99, E-Mail: inso@krisenmanager.de, Internet: www.rasz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 10.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 180/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle, Malerstraße 10, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRB 10067), vertr. d.: Michael Möhle, Königsberger Straße 15, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwal…
35 IN 180/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle, Malerstraße 10, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRB 10067), vertr. d.: Michael Möhle, Königsberger Straße 15, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.07.2026 um 09:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 180/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle, Malerstraße 10, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRB 10067), vertr. d.: Michael Möhle, Königsberger Straße 15, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 10.07.2026 …
35 IN 180/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möhle Bau- und Möbeltischlerei GmbH vertr. d. d. GF Michael Möhle, Malerstraße 10, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRB 10067), vertr. d.: Michael Möhle, Königsberger Straße 15, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 10.07.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO und der Beschluss vom 17.07.2026 über die Ermächtigung zur Vornahme aufgeführter einzelner Geschäfte nach §§ 21, 22 InsO mit der Maßgabe aufgehoben, dass das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 25 Abs.2 InsO analog zur Abwicklung der nachstehenden Geschäfte fortbesteht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 28.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.