Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Steidl GmbH & Co. OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. OHG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Düstere Straße 4, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 3930
EUID
DEP2204.HRA3930
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
74 IN 116/26 GOE
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 10:30 Uhr
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2026
Stellungnahmemöglichkeit Vergütung
11.08.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG mit Sitz in Göttingen ist im Antragsverfahren anhängig. Das Amtsgericht Göttingen hat am 10.07.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese von der GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von RAe mbB in Braunschweig bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Göttingen vorgehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG in Göttingen wurde durch das Amtsgericht Göttingen behandelt. Am 10.07.2026 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie weiterer Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt St…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG in Göttingen wurde durch das Amtsgericht Göttingen behandelt. Am 10.07.2026 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie weiterer Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Dieser Beschluss ist am 23.07.2026 aufgehoben worden. Im weiteren Verfahrensverlauf, dokumentiert durch eine Bekanntmachung vom 11.08.2026, wird den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Bearbeitung von Anträgen und Stellungnahmen nach Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG in Göttingen wurde zunächst am 10.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet und Rechtsanwalt Stefan Liese als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin war eingeschränkt. Dieser Beschluss sowi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG in Göttingen wurde zunächst am 10.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet und Rechtsanwalt Stefan Liese als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin war eingeschränkt. Dieser Beschluss sowie weitere Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO wurden jedoch bereits am 23.07.2026 wieder aufgehoben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 11.08.2026 den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Anschließend wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschaf…
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Gerhard Steidl, (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von RAe mbB, Frankfurter Straße 5, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531/2885377-0, Fax: 0531/2885377-9 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschaf…
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Gerhard Steidl, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 10.07.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Amtsgericht Göttingen, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin),…
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Gerhard Steidl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschaf…
74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Gerhard Steidl, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Die Vergütung wird antragsgemäß gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
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