Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 701229
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Möller, Florian
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Bahnhofstraße 6 a, 77723 Gengenbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 701229
EUID
DEB8536.HRA701229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
284/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.06.2020
Widerspruchsfrist
14.08.2024
Einreichungsfrist Einwendungen
21.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Florian Möller, Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 17.06.2024 und der Widerspruchsfrist bis zum 14.08.2024 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Hierbei sind Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bis einschließlich 21.05.2025 einzureichen. Die Schlussverteilung ist gemäß § 196 Abs. 2 InsO zulässig. Dem Verfahren stehen Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.544.404,48 € gegenüber, wobei ein Massebestand von 188.485,95 € zur Verteilung steht. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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Das Insolvenz…
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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1. Die Prüfun…
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 17.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 75, 76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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1. Die Durchf…
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.05.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.544.404,48 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 188.485,95 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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Für die festg…
40 IN 284/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Möller, geboren am 12.06.1982, Am Sportplatz 39, 77781 Biberach
Inhaber der EHP Technische Dienste e.K., Bahnhofstraße 10a, 77723 Gengenbach, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 701229
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.544.404,48 EUR steht ein Betrag von 188.485,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2025
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