Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Möller, Sören
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 110241
EUID
DEK1101.HRA110241
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 298/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Antragseingang
10.10.2024
Eröffnung
15.10.2024 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.12.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
06.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Sören Möller, Inhaber der Firma Esperanza Marketing Hamburg e.K., ist am 15.10.2024 um 15:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners ging am 10.10.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.12.2024. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.01.2025 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Der Schuldner beabsichtigt, eine selbständige Tätigkeit als eingetragener Einzelkaufmann auszuüben; der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass das daraus entstehende Vermögen nicht zur Insolvenzmasse gehört.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 298/24
Über das Vermögen
des Herrn Sören Möller, geboren am 19.12.1963, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter 110241 eingetragenen Firma Esperanza Marketing Hamburg e.K, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 298/24
Über das Vermögen
des Herrn Sören Möller, geboren am 19.12.1963, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter 110241 eingetragenen Firma Esperanza Marketing Hamburg e.K, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.10.2024, um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 298/24
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 298/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sören Möller, geboren am 19.12.1963, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter 110241 eingetragenen Firma Esperanza Marketing Hamburg e.K, Am Kaiserkai 63, 20457 Ha…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 298/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sören Möller, geboren am 19.12.1963, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter 110241 eingetragenen Firma Esperanza Marketing Hamburg e.K, Am Kaiserkai 63, 20457 Hamburg
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 S. 1 InsO):
Der Schuldner beabsichtigt eine selbständige Tätigkeit als als eingetragener Einzelkaufmann (Promotion und Marketing) auszuüben.
Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Schuldner erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).
67g IN 298/24
Amtsgericht Hamburg, 19.11.2024
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