Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 92710
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Möllers Packaging Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92710
EUID
DER1101.HRB92710
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 35/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2026
Berichtstermin
04.11.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
04.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 01.09.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möllers Packaging Technology GmbH, Oelde, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Das Verfahren erfolgt auf Antrag der Schuldnerin vom 24.06.2026. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin über die Insolvenzmasse verfügt. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.10.2026 bei der Sachwalterin anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt, bestehend aus der Volksbank im Münsterland eG, Herrn Niklas Bollmer und Euler Hermes Deutschland. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 04.11.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. Dort wird auch über die Person der Sachwalterin sowie die Beibehaltung der Eigenverwaltung beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 21.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 35/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92710 eingetragenen Möllers Packaging Technology GmbH, Rosalind-Franklin-Str. 2, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Vertgewall, Rosalind-Franklin-Str. 2, 59…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 35/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92710 eingetragenen Möllers Packaging Technology GmbH, Rosalind-Franklin-Str. 2, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Vertgewall, Rosalind-Franklin-Str. 2, 59302 Oelde
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 24.06.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
1) die Volksbank im Münsterland eG, Neubrückenstraße 66, 48143 Münster, vertreten durch Herrn Frank Naumann, ebenda, als Hauptgläubigerin,
2) Herr Niklas Bollmer, Idastr. 1, 59269 Beckum, als Arbeitnehmer,
3) Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski als weitere Gläubigerin.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 04.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin sowie der Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin (§ 270 InsO)
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 35/26
Münster, 01.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.