Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MOFO Modell- und Formenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 109192
EUID
DEW1215.HRB109192
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IE 3/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2025 , 16:20 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 15:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2025
Berichtstermin
30.09.2025 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Planung, Durchführung, Produktion und Lieferung von Formen und Modellen zur Werkzeugherstellung und Herstellung technischer Formteile aus Gußwerkstoffen, Schmiedewerkstoffen, Kunststoffen und allen prozesstechnischen Werkstoffen - nebst der Planung, Entwicklung und Durchführung entsprechneder Verfahren - sowie die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von technischen Teilen, insbesondere automobiltechnischen Teilen; des weiteren die Vertretung entsprechender Zulieferindustrien für diese Bereiche, insbesondere die Automobilindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH ist am 01.07.2025 um 15:50 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, der mit umfassenden Verfügungsrechten ausgestattet wurde, darunter die Begründung von Masseverbindlichkeiten bis zu definierten Höchstbeträgen zur Sicherung der Betriebsfortführung. Mit Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.09.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 30.09.2025 angesetzt, in dem über die Bestellung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensschritte entschieden werden soll. Zudem ist Rechtsanwalt Herbert Feigl als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung bestimmter Forderungen ernannt worden. Die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds ist festgesetzt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH ist am 01.07.2025 um 15:50 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann von Brinkmann & Partner. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH ist am 01.07.2025 um 15:50 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann von Brinkmann & Partner. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.09.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 30.09.2025 um 13:00 Uhr angesetzt. Zudem ist Rechtsanwalt Herbert Feigl als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung bestimmter Forderungen ernannt worden. Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Zerspanungstechnik Mangner GmbH ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer…
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 03.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, Unternehmensfortführung, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Vorbereitung der Betriebsveräußerung; Gläubigerausschuss; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Bearbeitung komplexer Rechtsfragen und Auslandsberührung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 3/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Ges…
59 IE 3/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de, wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund der §§ 21, 22, InsO, in Ergänzung zu der am 17.04.2025 um 16:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) mit den in den in den Anlagen I, II und III zu diesem Beschluss aufgeführten Gläubigerinnen und Gläubigern * aus Bestellungen und Beauftragungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 67.000,-- €, siehe hierzu Anlage I,
* aus nachlaufend zu zahlenden Dauerschuldverhältnissen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 55.000,-- €, siehe hierzu Anlage II, und
* gegenüber insolvenzspezifischen Dienstleistern bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 14.000,-- €, siehe hierzu Anlage III, Masseverbindlichkeiten zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern.Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 17.04.2025 bestehen. Amtsgericht Halle (Saale), 26.06.2025
59 IE 3/25 : Über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.09.2025, 13:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer…
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax.: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen
a) der BOHEI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (Amtsgericht Halle(Saale), Az.: 59 IE 1/25) angemeldetete Forderung laufende Nummer 63
und
b) der Harzgerode Guss GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (Amtsgericht Halle (Saale), Az.: 59 IE 2/25) angemeldete Forderung laufende Nummer 64.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer…
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Zerspanungstechnik Mangner GmbH; Herr Mike Mangner festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.09.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Zerspanungstechnik Mangner GmbH; Herr Mike Mangner die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 175,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäft…
59 IE 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 109192), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.