Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue OT Göbitz-Torna
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 3276
EUID
DEW1215.HRA3276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 172/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
09.07.2026
Zustimmung Schlussverteilung
24.08.2026
Schlusstermin
16.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 27.04.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses gegeben. Zuschläge werden für die Verwertung, übertragene Sanierung oder Betriebsfortführung geltend gemacht. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Ab…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Zuschläge für Verwertung, übertragene Sanierung und Betriebsfortführung wurden geltend gemacht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer vom 27.04.2026 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) am 09.07.2026 festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer vom 27.04.2026 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) am 09.07.2026 festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gem. § 188 InsO angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag von 195.265,36 € verfügbar ist und Insolvenzforderungen in Höhe von 9.572.504,78 € zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung mit Beschluss vom 24.08.2026 zugestimmt (§ 196 InsO) und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 16.11.2026. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖS…
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 27.04.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge werden geltend gemacht für die Verwertung/übertragene Sanierung/Betriebsfortführung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖS…
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Sondervergütung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Abzug - Vergütungsvorschuss brutto
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR unter Berücksichtigung sicher zu erwartender Umsatzsteuer aus der Vergütung- und Auslagenfestsetzung in Höhe von € 24.230,86. Hier wird der Berechnungsart des Verwalters im Ergebnis nicht gefolgt. Da die gerichtliche Berechnung dem Verwalter aber im geringen Umfange zugutekommt, wurde davon abgesehen, diesen Sachverhalt vor Festsetzungsentscheidung nochmals zu klären.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist daher eine Sondervergütung in Höhe von EUR festzusetzen.
III.
Ein reduzierter Zuschlag in Höhe von 75 % für die Umstände einer schwierigen Verwertung und die übertragende Sanierung mit einer mehrmonatigen Betriebsfortführung - unter Berücksichtigung des § 3 Abs.2 a) InsVV - begegnet keiner Beanstandung. Hier ist Bezug zu nehmen auf den berichtigten Antrag des Verwalters vom 27.04.2026.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 64 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Li…
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 195.265,36 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 9.572.504,78 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖS…
59 IN 172/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plastic Recycling Zeitz GmbH & Co. KG, Dr.-Pier-Straße 15, 06729 Elsteraue (AG Stendal, HRA 3276), vertr. d.: 1. Plastic Zeitz GmbH, Elsteraue, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Jürgen Rothenbücher, Rosenbichl 2, A-9556 Liebenfels, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.