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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb, Veräußerung und Halten von Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörender Unternehmen und Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere der Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Warburg.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 21.05.2026 um 00:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mohr & Knipping Management UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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