Eröffnungsbeschluss Nordrhein-Westfalen HRB 15574

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Thomas Keller Bausanierung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Quellenstr. 3, 33142 Büren
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 15574
EUID
DER2809.HRB15574

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 66/26
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestr. 11 a, 32760 Detmold
Telefon
05231-3080990

Termine & Fristen

Antragseingang
24.02.2026
Eröffnung
21.05.2026 , 11:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2026
Berichtstermin
30.07.2026
Prüfungstermin
30.07.2026

Gegenstand des Unternehmens

Planung und Durchführung von Hochbau- und Maurerarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Paderborn hat am 21.05.2026 um 11:57 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Keller Bausanierung GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet worden, der am 24.02.2026 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person des Insolvenzverwalters und der Einsetzung des Gläubigerausschusses, bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 16.07.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 66/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15574 eingetragenen Thomas Keller Bausanierung GmbH, Quellenstr. 3, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Keller, Hundsberg 3, 33142 Büren wird wegen Zahlungs…

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