Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MoldTecs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Friedrich-Engels-Str. 157, 96515 Sonneberg
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 524357
EUID
DEY1206.HRB524357
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 86/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Rolle
Sachwalter
Adresse
Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt
Telefon
0361 41754830
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2026 , 08:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.09.2026
Berichtstermin
30.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von technischen Präzisionsteilen, Kunststofferzeugnissen und Kraftfahrzeug- Zubehörteilen. Alle Geschäftstätigkeiten zur Förderung des Gesellschaftszweckes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MoldTecs GmbH ist am 01.08.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt des Sachwalters angeordnet. Durch Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 07.08.2026 wird nunmehr die Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 274 ff. InsO ohne Zustimmungsvorbehalt angeordnet; die Schuldnerin führt das Verfahren unter Aufsicht des Sachwalters. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt. Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen bis zum 11.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt, bestehend aus Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Atradius Kreditversicherung, TARGOBANK AG, des Pensions-Sicherungs-Vereins sowie eines Arbeitnehmervertreters. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 30.09.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 86/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MoldTecs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 157, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lichtenwalder
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 524357
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act legal Tischendor…
1 IN 86/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MoldTecs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 157, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lichtenwalder
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 524357
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
|
1. Das am 05.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.55 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt des Sachwalters angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 41754830
Telefax: 0361 41754831
Email: erfurt@stapper.in
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 17.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Amtsgericht Meiningen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Amtsgericht Meiningen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit
Max-Reger-Straße, 99096 Erfurt
vertreten durch Vertreter René Zühlke
|Atradius Kreditversicherung
Opladener Straße, 50679 Köln
vertreten durch Vertreter Tobias Tillmann
|Ronny Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Erfurt
Max-Reger-Straße 1 157, 96515 Sonneberg
|TARGOBANK AG
Opladener Straße 14 6, 55124 Mainz
vertreten durch Vertreter Denis Kerwagen
|Hörnlein als Vertreter der Arbeitnehmer der MoldTecs GmbH
c/o MoldTecs GmbH Friedrich-Engels-Straße 36, 71065 Sindelfingen
vertreten durch Vertreter Matthias Settele
|Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln
vertreten durch Vertreter Yasin Topcuoglu
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 86/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MoldTecs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 157, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lichtenwalder
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 524357
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act legal Tischendorf …
1 IN 86/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MoldTecs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 157, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lichtenwalder
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 524357
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 01.08.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
2. Es wird Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 274 ff. InsO angeordnet. Die Schuldnerin führt das Verfahren unter Aufsicht des Sachwalters. Sie ist unter dessen Aufsicht berechtigt, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
8. (...)
Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Erfurt
Max-Reger-Straße 1 157, 96515 Sonneberg
vertreten durch René Zühlke
(...)
|Mercedes-Benz AG
Tübinger Allee 36, 71065 Sindelfingen
vertreten durch Vertreter Matthias Settele
|Arbeitnehmer der MoldTecs GmbH
Friedrich-Engels-Straße 36, 96515 Sonneberg
vertreten durch Ronny Hörnlein
Gründe:
Zu 2.
Es ist Eigenverwaltung in der gesetzlichen Ausgestaltung nach §§ 270, 274 ff. InsO angeordnet. Zustimmungsvorbehalte des Sachwalters würden nur im Rahmen der vom Gericht und nur auf Gläubigerantrag ggf. konkret bezeichnete „besonders bedeutsamen Rechtshandlungen“ gemäß §§ 160, 277 InsO bestehen.
Zu 8.
Es liegt ein offensichtliches Übertragungsproblem vor.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 07.08.2026
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